Ferienzauber für Abenteurer

Ferienprogramm für den Raum Marktheidenfeld

Sommerferienprogramm 2025 – Veranstalter gesucht!

Programm ab 27. Juni online

Die Vorbereitungen für das Ferienprogramm der Kommunalen Allianz Raum Marktheidenfeld laufen.

In den Sommerferien bieten Vereine, Kooperationspartner sowie die 14 Mitgliedsgemeinden und das Team der Jugendarbeit Marktheidenfeld vielfältige Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche an. Diese werden auf dem gemeinsamen Ferienprogrammportal der Kommunalen Allianz Raum Marktheidenfeld gesammelt und können von allen Kindern und Jugendlichen der 14 Mitgliedsgemeinden ab 27. Juni gebucht werden.

Haben auch Sie Interesse, in diesem Jahr eine Veranstaltung für Kinder und Jugendliche anzubieten? Oder haben Sie Fragen zu den Ferienprogramm-Veranstaltungen? Dann melden Sie sich bei den Mitgliedern des Ferienprogamm-Teams in der VG Marktheidenfeld, VG Kreuzwertheim und Markt Triefenstein sowie bei der Stadt Marktheidenfeld. Weitere Informationen zum Ferienprogramm, Ansprechpartner sowie zugehörige Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite der Kommunalen Allianz Raum Marktheidenfeld (www.raum-marktheidenfeld.de/Ferienprogramm). Eine Meldung einer Veranstaltung ist grundsätzlich bis zum 31. Mai 2025 möglich.

Schaut gerne in unser Portal rein, hier findet ihr Veranstaltungen des Jugendzentrum MainHaus in Marktheidenfeld, der vhs oder der Stadtbibliothek.

Ansprechpartner

  • Stephanie Namyslo (Städtische Jugendarbeit Marktheidenfeld, Telefon: 09391/915682, stephanie.namyslo@marktheidenfeld.de)
  • Tina Magel (Markt Triefenstein, Telefon: 09395/9701-51, tina.magel@triefenstein.bayern.de)
  • Yvonne Caruso (VG Kreuzwertheim, 09342/9262-13, caruso@vgem-kreuzwertheim.bayern.de)
  • Nicole Meyer (VG Marktheidenfeld, 09391/6007-101, ferienprogramm@vgem-marktheidenfeld.de)
  • Alexa Sigmund (ILE Raum Marktheidenfeld, Telefon: 09391/9181454, info@raum-marktheidenfeld.de)

 

FAQ – Eltern & Teilnehmer

Anmeldung

Frage: Woher weiß ich, ob mein Kind einen Platz erhalten hat?

Eine Bestätigung der Teilnahme an einer Veranstaltung finden Sie in Ihrem Benutzerkonto.

Frage: Dürfen auch Kinder aus anderen Gemeinden am Ferienprogramm teilnehmen?

Ja, das Ferienprogramm ist auch offen für Kinder aus anderen Kommunen.

Frage: Warum kann ich mich nicht spontan anmelden? 

Eine spontane Anmeldung ist bis fünf Tage vor der Veranstaltung möglich. Diese Frist ist notwendig, damit die Veranstalter mit der Teilnehmerzahl planen können. Es wird empfohlen, die Kinder im Anmeldezeitraum (21. Juni bis 30. Juni) anzumelden, damit die Wahrscheinlichkeit höher ist, einen Platz bei den schnell ausgebuchten Veranstaltungen zu erhalten.

Frage: Mein Kind kann doch nicht teilnehmen, was mache ich jetzt?

Eine kurzfristige Abmeldung von der Veranstaltung ist über das System oder die zuständigen Mitarbeiter/innen möglich. Wenn die Veranstaltung bereits bezahlt ist, so wird das Geld nach den Sommerferien wieder zurückgebucht.

Bezahlung

Frage: Wie bezahle ich die Teilnahme? 

Die Bezahlung der Teilnahmebeiträge erfolgt per Bankeinzug. Das Lastschriftmandat akzeptieren Sie mit einem einfachen Häkchen bei der Registrierung.

Frage: Wann muss ich den Teilnahmebeitrag entrichten?

Der Teilnahmebeitrag wird entweder vor oder nach den Sommerferien abgebucht. Der Zeitpunkt ist abhängig von der Anmeldung. Wenn Sie Ihr Kind im ersten Anmeldezeitraum anmelden, wird der Beitrag vor den Sommerferien abgebucht. Jede weitere Anmeldung wird während oder nach den Sommerferien, im September, abgebucht.

Frage: Was passiert, wenn mein Kind doch nicht teilnehmen kann mit dem bereits bezahlten Betrag?

Wenn Ihr Kind rechtzeitig von der Veranstaltung abgemeldet worden ist, dann bekommen Sie den bereits bezahlten Teilnahmebeitrag nach den Sommerferien zurückerstattet.

FAQ – Veranstalter

Frage: Kann jede*r eine Veranstaltung anbieten oder muss es ein Verein sein?

Nein, jede*r kann eine Veranstaltung anbieten. Es muss nur ein Führungszeugnis der verantwortlichen Person vorgelegt werden.

Frage: Wie melde ich meine Veranstaltung an?

Die Veranstaltung können Sie entweder mit dem Formular bei dem zuständigen Mitarbeiter/in Ihrer Verwaltung anmelden (s. Kontaktinformationen oben) oder online unter folgendem Link: Veranstaltungsanmeldung.

Frage: Warum brauche ich als Veranstalter ein Führungszeugnis? 

Um die gesetzlichen Vorgaben nach §72a SGB VIII zu erfüllen und das Ferienprogramm für die Kinder und Jugendlichen sicherer zu gestalten, ist seit 2019 die rechtzeitige Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses von Personen erforderlich, welche die Kinder und Jugendlichen betreuen. Hierfür erhalten Sie eine personalisierte Bestätigung, welche Sie in Ihrem Einwohnermeldeamt abgeben – das erweiterte Führungszeugnis ist dann für Sie völlig kostenfrei.

Frage: Wie beantrage ich das Führungszeugnis?

Sie erhalten für die Beantragung des Führungszeugnis eine personalisierte Bestätigung, welche Sie in Ihrem Einwohnermeldeamt abgeben – das erweiterte Führungszeugnis ist dann für Sie völlig kostenfrei.

Frage: Wann bzw. bekomme ich mein Führungszeugnis zurück?

Sie erhalten Ihr Führungszeugnis aus organisatorischen Gründen nach Ende der Sommerferien postalisch zurück.

Frage: Wann bekomme ich meinen Zugangscode für das Online-Portal als Veranstalter?

Den Zugang für das Online-Portal erhalten Sie im Juli.

Frage: Wann werden die Teilnehmergebühren an den Veranstalter erstattet?

Die Teilnehmergebühren werden im September/Oktober nach den Sommerferien erstattet.

Frage: Gibt es eine Aufwandsentschädigung für die Durchführung einer Veranstaltung?

Über den Kreisjugendring gibt es die Möglichkeit, für eingesetzte ehrenamtliche Helfer*innen und Betreuer*innen eine Aufwandsentschädigung zu beantragen. Die Kosten werden mit der Stadt/Gemeinde geteilt. Die für die Antragstellung nötigen Formulare bekommen Sie auf Anfrage gerne per E-Mail zugeschickt.
Im vergangenen Jahr wurde je ein Betreuer*in pro „angefangene“ 6 Kinder bezuschusst. Die Aktion muss mindestens 2,5h dauern. Unter 6h gibt es eine Förderung von 7,50 €/Tag, Aktionen über 6 h mit 15,00 €. Dabei ist zu beachten, dass Aktionen die z.B. 6:45 h dauern, vom KJR noch wie „unter 6 Stunden“ berechnet werden. Über 6 Stunden heißt demzufolge eine 7 vor dem Komma.

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