Regionalbudget 2023 – Förderaufruf

Die Kommunale Allianz Raum Marktheidenfeld hat sich zum vierten mal um ein Regionalbudget beworben. Der Förderantrag an das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken zur erneuten Verteilung von maximal 100.000 Euro wurde gestellt und inzwischen bewilligt.

Damit sollen wieder Projektträger im Raum Marktheidenfeld mit Ausschüttungen von 100.000 Euro unterstützt werden. Zweck der Zuwendung ist die Unterstützung einer engagierten und aktiven eigenverantwortlichen ländlichen Entwicklung sowie die Stärkung der regionalen Identität.

Handungsfelder aus dem ILEK der Kommunalen Allianz Raum Marktheidenfeld

Themenfelder der Kommunalen Allianz Raum Marktheidenfeld

Infos zur Antragstellung

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des jeweiligen Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) dienen, im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den u. g. allgemeinen Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

Gefördert werden können Kleinprojekte, die unter Berücksichtigung

  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
  • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • der demografischen Entwicklung sowie
  • der Digitalisierung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets z. B. Kleinprojekte zur

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Eine zusätzliche Förderung von Kleinprojekten über die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.

Unterlagen und Formulare zur Antragstellung

Abgabeschluss für die Projektanträge ist der 15.02.2023 (per Einwurf in den Briefkasten oder per E-Mail mit Scan im Anhang). Bitte reichen Sie Ihre Projektanträge mit Anlagen möglichst zusätzlich digital (E-Mail mit Scan im Anhang) ein! Es erleichtert die weitere Bearbeitung enorm – Vielen Dank!

  • Formulare für Antragsteller und Projektträger:
  • Zusätzlich relevant für Gewerbetreibende & Unternehmen