Regionalbudget 2022 – Förderaufruf
Die Kommunale Allianz Raum Marktheidenfeld hat sich nach der Pressemitteilung aus dem StMELF zum dritten mal um das Regionalbudget beworben. Unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Amt für Ländliche Entwicklung ALE Unterfranken wird der Förderaufruf für 2022 bereits veröffentlicht. Förderanträge werden bis Sonntag, 13.02.2022 angenommen. Damit ist der Zeitraum für Antragstellung sowie anschließende Umsetzung durch die Projektträger über den Sommer möglichst groß gehalten.
Es können wieder 100.000 Euro an Projektträger im Raum Marktheidenfeld ausgeschüttet werden. Ein Entscheidungsgremium aus kommunalen Vertretern bzw. aus dem Bereich Vereine/Ehrenamt/Kultur führt die Bewertung nach vorgegebenen Kriterien durch. Zweck der Zuwendung ist die Unterstützung einer engagierten und aktiven eigenverantwortlichen ländlichen Entwicklung sowie die Stärkung der regionalen Identität. Einzelheiten finden Sie in unserem Förderaufruf.
Handungsfelder aus dem ILEK der Kommunalen Allianz Raum Marktheidenfeld
Infos zur Antragstellung
Projektbeispiele aus dem Jahr 2020
Gefördert werden können Kleinprojekte, die unter Berücksichtigung
- der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
- der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
- der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
- der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
- der demografischen Entwicklung sowie
- der Digitalisierung
Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets z. B. Kleinprojekte zur
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstanden Nettoausgaben (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013).
Damit das Regionalbudget im Kalenderjahr der Bewilligung verwendet werden kann, sind die im privatrechtlichen Vertrag genannten Termine für die Umsetzung des Kleinprojekts zwingend einzuhalten.
Unterlagen und Formulare zur Antragstellung
Abgabeschluss für die Projektanträge ist der 13.02.2022 (per Einwurf in den Briefkasten oder per E-Mail mit Scan im Anhang). Bitte reichen Sie Ihre Projektanträge mit Anlagen möglichst zusätzlich digital (E-Mail mit Scan im Anhang) ein! Es erleichtert die weitere Bearbeitung enorm – Vielen Dank!
- Formulare für Antragsteller und Projektträger:
- Zusätzlich relevant für Gewerbetreibende & Unternehmen